Nach dem Erstgespräch stehen uns bis zu vier Stunden (Probesitzungen) zur Verfügung um ihr Anliegen weiter zu klären und am Ende einen gemeinsamen
Therapieplan zu erstellen.
Gegebenenfalls werden hierbei auch Fragebögen eingesetzt. In dieser Phase ist es auch nötig, dass eine ärztliche Abklärung (ein sogenannter
„Konsiliarbericht“) durch z.B. ihren Hausarzt erstellt wird. Damit wird gesichert, dass ihr psychologisches Anliegen nicht nur oder keine (rein) körperliche Ursache hat.
Während der Probatorik werde ich einen Psychotherapieantrag an Ihre Krankenkasse stellen.