In aller Regel übernehmen die privaten Krankenkassen eine Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Erstgespräch bei Ihrer Kasse über die Bedingungen und Formalitäten sowie lassen Sie sich eine „Kostenübernahmeerklärung“ ausstellen.
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärztinnen und Psychotherapeut:innen (GOP) und beläuft sich auf 151,01 Euro á 50 Minuten.
Sie können gerne ohne Formalitäten psychotherapeutische Gespräche in Anspruch nehmen.
Eine Einzeltherapie beläuft sich in Abhängigkeit von Zeit, Störungsbild und Behandlungsform zwischen dem 2,3 fachen und 3,5fachen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Paartherapie kostet 183 Euro á 60 Minuten.
Die entstanden Kosten können Sie als "außergewöhnliche Belastung" unter §33 EStG von Ihrer Steuer absetzen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie wenden sich bitte zunächst an einen niedergelassenen Vertragspsychotherapeuten mit Kassenzulassung.
Wenn Sie keinen zeitnahen Behandlungstermin - unzumutbar sind Wartezeiten über drei Monaten - bei einem niedergelassenen Vertragspsychotherapeuten finden, können Sie sich an mich wenden.
Die Psychotherapie wird dann über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V) finanziert.
Bei diesem Antrag auf Kostenerstattung ist es wichtig, dass Sie detailliert nachweisen (mit Namen, Adressen, Daten, Uhrzeiten) dass es Ihnen nicht möglich war, einen zeitnahen Behandlungsplatz zu bekommen. Genauere Details dazu können wir auch gemeinsam klären. Es ist auf jeden Fall ihr Recht, zeitnah - also innerhalb von drei Monaten - einen Therapieplatz zu erhalten!
Weniger kulant zeigen sich nach bisheriger Erfahrung: AOK, Barmer und DAK. Deutlich kulanter sind die Techniker und viele Betriebskrankenkassen.
Eine Kostenübernahme durch die Beihilfe von Bund, Ländern und Kommunen geschieht in der Regel problemlos. Die Festsetzungsstelle muss allerdings die Beihilfefähigkeit anerkennen. Zusammen mit der von mir monatlich ausgestellten Rechnung reichen Sie deswegen bitte ein Antragsformular bei ihrer Beihilfestelle ein.
Durch die Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) übernimmt Ihr Arbeitgeber in der Regel die Kosten für die Therapie.
Generell erhalten Sie von ihrem Truppenarzt eine Genehmigung von zunächst fünf Probesitzungen (Probatorik). Wenn Sie sich anschließend für eine Psychotherapie entscheiden, werde ich bei ihrem Truppenarzt einen Therapieantrag für 25 Stunden stellen.
Zusätzlich entstehen nur einmalig noch folgende Kosten (egal wie sich versichert sind oder Selbstzahler:innen sind):
- Biographische Anamnese (Einzel): 123,34 Euro
- Paaranalyse (Paartherapie): 160 Euro
- Testverfahren: pro Test 12, 17 Euro